Was ändert sich durch die neue Pflegebegutachtung

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument wird der Mensch als Ganzes in den Blick genommen. Die neue Begutachtung sorgt für eine gerechtere und individuellere Einstufung der Pflegebedürftigen.
Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehen der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, unabhängig davon ob er wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist.
Es kommt also nicht mehr wie bisher nur vorrangig auf den zeitlichen Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen an, sondern darauf, ob und wie der einzelne Mensch seinen Alltag alleine bewältigen kann. Dies prüfen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in den sechs pflegerelevanten Lebensbereichen. Die unterschiedlich gewichteten Teilergebnisse fließen in ein Gesamtergebnis zusammen und geben Auskunft, in welchem Ausmaß Unterstützung notwendig ist. Menschen mit Demenz und ihrem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf wird diese Form der Begutachtung wesentlich besser gerecht.