nach JVEG § 9 Die Vergütung

Nach Stunden- oder Tagessätzen

Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2, und beträgt je nach Schwierigkeitsgrad 65 bis 75 Euro pro Stunde, zzgl. MwSt und Fahrtkosten (0,30 €/km/ ggf. zzgl. Zeitaufwand).

Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.

Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.

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