So werden pflegende Angehörige entlastet
Pflegende Angehörige werden durch höhere Leistungen und flexiblere Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie von Verhinderungspflege mit ambulanten Pflegesachleistungen sowie mit dem Pflegegeld spürbar entlastet.
Verbesserte Pflege zu Hause
Mit einem kostenfreien Pflegekurs der Pflegekassen können Angehörige sich bei der Pflege zu Hause unterstützen lassen.
Seit dem 1. Januar 2016 haben pflegende Angehörige auch einen eigenen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung mit oder ohne Beteiligung der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung dafür ist ein Einverständnis der pflegebedürftigen Person.
Mehr Auszeiten
Pflegende Angehörige können jetzt bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen (Verhinderungspflege).
Freistellung vom Beruf
Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz).
Bessere soziale Absicherung
Ab dem 1. Januar 2017 haben mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich.