HILFE ZUR PFLEGE

GESUNDHEITS- UND SOZIALÄMTER

Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Sozialämter müssen häufig über Hilfen zur Pflege (§ 61 SGB XII) entscheiden. Durch meine Begutachtung erhalten Sie eine zeitnahe, menschenwürdige, praxistaugliche und aus pflegefachlicher Sicht gebotene Lösung für alle Beteiligten.

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