Ich biete Gerichten Gutachten zu
- Krankenpflege nach SGB V
- Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII
- Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Schwerbehindertenrecht SGB IX
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (BGB § 1906 Abs. 4)
Arbeitsweise
Grundlagen für die Bearbeitung sind die genaue Erfassung der vorhandenen Situation unter Berücksichtigung
- vorhandener persönlicher und familiären Ressourcen
- von Unvereinbarkeit der Aussagen des Pflegebedürftigen oder im Gutachten festgestellten Fähigkeiten mit vorhandenen Fähigkeiten in Bezug auf die Tagesaktivitäten
- der baulichen Gegebenheiten