Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstütze ich vor allem bei folgenden Tätigkeiten:
- Abgrenzung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Grunderkrankungen und den Folgen einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfalls
- Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
- Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen
- Einschätzung der Hilfsmittelversorgung
- Planung notwendiger wohnumfeldverbessernder Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen