PLANUNG & ERMITTLUNG

BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstütze ich vor allem bei folgenden Tätigkeiten:

  • Abgrenzung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung  der Grunderkrankungen und den Folgen einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfalls
  • Ermittlung der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der im SGB XI und SGB VII festgelegten Besonderheiten
  • Einschätzung des Pflegeumfangs unter Berücksichtigung der individuellen  Ressourcen
  • Einschätzung der Hilfsmittelversorgung
  • Planung notwendiger wohnumfeldverbessernder Maßnahmen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung unter Abwägung von Kosten und Nutzen
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